Hausordnung Entwurf
W.Seidel
Klemens Rohmann
-
Gäste-
WEG
Torre Picada
Port
de Soller
C.d.
Belgica
1. Allgemeines
Alle Bewohner bilden zusammen eine Hausgemeinschaft. Jedes Mitglied einer
solchen Hausgemeinschaft muss an der Erhaltung eines auf gegenseitiger Rücksichtnahme
begründeten guten Zusammenlebens mitwirken. Diese Hausordnung soll dazu dienen,
ein gutes, verständnisvolles Zusammenleben aller Bewohner zu fördern und die
Erhaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen zu sichern.
Die Voraussetzung dafür ist, dass von allen Hausbewohnern weitestgehend Rücksicht
geübt wird und die Einrichtungen der Wohnanlage sachgemäß behandelt werden.
Jeder Bewohner sollte dazu beitragen, dass die gemeinschaftlichen Anlagen,
die Häuser und die Zugänge einen sauberen und gepflegten Eindruck machen. Das
Wegwerfen von Papier, Zigarettenkippen, usw. ist zu unterlassen.
Gemeinschaftliche Einrichtungen, Treppenhäuser und Flure sind keine
Abstellräume. Sie dürfen daher nicht zum Ablegen oder Aufbewahren von Gegenständen
benutzt werden. Das Abstellen von Möbelstücken, Fahrrädern etc. ist zu
unterlassen.
2. Gegenseitige Rücksichtnahme
Ruhestörender Lärm ist zu
vermeiden. Jeder Hausbewohner hat die allgemeinen Ruhezeiten in der Wohnanlage
von 13.00 - 15.00 Uhr und von 22.00 - 9.00 Uhr zu beachten.
Bohren, hämmern und ähnliche Tätigkeiten, die laute Geräusche
verursachen, sind montags - samstags in der Zeit von 13.00 - 16.00 Uhr und von
19.00 - 10.00 Uhr nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen sind derartige
Arbeiten ganz zu unterlassen.
Gegenseitige Rücksichtnahme
ist auch geboten bei der Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten,
Musikinstrumenten, Badeeinrichtungen, Haushaltsgeräten - insbesondere von
Waschmaschinen - und dergleichen.
Das Rauchen ist in den
gemeinschaftlichen Einrichtungen (mit Ausnahme des Poolbereiches), Treppenhäusern
und in den Abstellräumen des Treppenhauses nicht gestattet.
3. Sicherheit und Schäden
Im Falle unmittelbarer Gefahr für die Bewohner oder die Wohnanlage muss
jeder Bewohner, soweit er dazu imstande ist, für vorläufige Abhilfe oder
zweckentsprechende Warnung sorgen.
Im Interesse des
Brandschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände oder Flüssigkeiten
nicht in den Treppenhäusern oder den Abstellräumen gelagert werden.
4. Stellplätze
Es ist ausschließlich nur der Parkplatz zu nutzen, der zu dem Appartement
gehört. Die Kennzeichnung befindet sich an der Mauer entlang der Parkplätze.
Die Benutzer unterwerfen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Wagenwaschen, Ölwechsel und die Ausführung von Reparaturen sind nicht
gestattet.
Die Lagerung von
Materialien auf den Einstellplätzen ist nicht erlaubt. Das Abstellen von
Campingwagen, Anhängern oder defekten Autos auf den Einstellplätzen ist nicht
gestattet.
5. Müll- und Abfallbeseitigung
Abfälle, Kochfett und
Sonstiges dürfen, um Verstopfungen zu vermeiden, nicht über
die Toiletten bzw. Abflussbecken
entsorgt werden. Der Müll ist den Gästen jeden Tag an den von der Gemeinde
aufgestellten Behälter zu entsorgen.
7. Poolbereich (Benutzung 8:00h - 21:00h)
Der Aufenthalt von Tieren
im Bereich des Pools sowie der dazugehörigen Nebenanlagen (Liegewiesen, Sanitäreinrichtungen
etc.) ist untersagt.
Die Benutzung von
Glasflaschen, Gläsern, Porzellan oder ähnlichem, welches beim Zerbrechen
Scherben und damit eine Verletzungsgefahr erzeugt, ist verboten.
Die Eingangstür von der Straße ist ständig geschlossen zu halten, um
das Betreten Unbefugter zu verhindern.
Nach der Benutzung sind die Liegen wieder ordentlich zu platzieren, die
Sonnenschirme zu schließen.
Das hinunterspringen von
der Mauer oder Cascade ist strengstens verboten.
8. Sonstiges
Den Hinweisen und Aufforderungen des Verwalterpersonals ist Folge zu
leisten.
Mit
freundlichen Grüßen Waltraud und Klemens Rohmann