Hausordnung Entwurf W.Seidel                                                                                                   Klemens Rohmann

- Gäste-

WEG Torre Picada

Port de Soller

C.d. Belgica

1. Allgemeines

 Alle Bewohner bilden zusammen eine Hausgemeinschaft. Jedes Mitglied einer solchen Hausgemeinschaft muss an der Erhaltung eines auf gegenseitiger Rücksichtnahme begründeten guten Zusammenlebens mitwirken. Diese Hausordnung soll dazu dienen, ein gutes, verständnisvolles Zusammenleben aller Bewohner zu fördern und die Erhaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen zu sichern.

 Die Voraussetzung dafür ist, dass von allen Hausbewohnern weitestgehend Rücksicht geübt wird und die Einrichtungen der Wohnanlage sachgemäß behandelt werden.

 Jeder Bewohner sollte dazu beitragen, dass die gemeinschaftlichen Anlagen, die Häuser und die Zugänge einen sauberen und gepflegten Eindruck machen. Das Wegwerfen von Papier, Zigarettenkippen, usw. ist zu unterlassen.

 Gemeinschaftliche Einrichtungen, Treppenhäuser und Flure sind keine Abstellräume. Sie dürfen daher nicht zum Ablegen oder Aufbewahren von Gegenständen benutzt werden. Das Abstellen von Möbelstücken, Fahrrädern etc. ist zu unterlassen.

 2. Gegenseitige Rücksichtnahme

Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Jeder Hausbewohner hat die allgemeinen Ruhezeiten in der Wohnanlage von 13.00 - 15.00 Uhr und von 22.00 - 9.00 Uhr zu beachten.

 Bohren, hämmern und ähnliche Tätigkeiten, die laute Geräusche verursachen, sind montags - samstags in der Zeit von 13.00 - 16.00 Uhr und von 19.00 - 10.00 Uhr nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen sind derartige Arbeiten ganz zu unterlassen.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch geboten bei der Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Musikinstrumenten, Badeeinrichtungen, Haushaltsgeräten - insbesondere von Waschmaschinen - und dergleichen.

Das Rauchen ist in den gemeinschaftlichen Einrichtungen (mit Ausnahme des Poolbereiches), Treppenhäusern und in den Abstellräumen des Treppenhauses nicht gestattet.

 3. Sicherheit und Schäden  Im Falle unmittelbarer Gefahr für die Bewohner oder die Wohnanlage muss jeder Bewohner, soweit er dazu imstande ist, für vorläufige Abhilfe oder zweckentsprechende Warnung sorgen.

 Im Interesse des Brandschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände oder Flüssigkeiten nicht in den Treppenhäusern oder den Abstellräumen gelagert werden.

 4. Stellplätze

 Es ist ausschließlich nur der Parkplatz zu nutzen, der zu dem Appartement gehört. Die Kennzeichnung befindet sich an der Mauer entlang der Parkplätze.

 Die Benutzer unterwerfen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Wagenwaschen, Ölwechsel und die Ausführung von Reparaturen sind nicht gestattet.

Die Lagerung von Materialien auf den Einstellplätzen ist nicht erlaubt. Das Abstellen von Campingwagen, Anhängern oder defekten Autos auf den Einstellplätzen ist nicht gestattet.

5. Müll- und Abfallbeseitigung  Abfälle, Kochfett und Sonstiges dürfen, um Verstopfungen zu vermeiden, nicht über 

die Toiletten bzw. Abflussbecken entsorgt werden. Der Müll ist den Gästen jeden Tag an den von der Gemeinde aufgestellten Behälter zu entsorgen.

 7. Poolbereich (Benutzung 8:00h - 21:00h)

 Der Aufenthalt von Tieren im Bereich des Pools sowie der dazugehörigen Nebenanlagen (Liegewiesen, Sanitäreinrichtungen etc.) ist untersagt.

Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellan oder ähnlichem, welches beim Zerbrechen Scherben und damit eine Verletzungsgefahr erzeugt, ist verboten.

 Die Eingangstür von der Straße ist ständig geschlossen zu halten, um das Betreten Unbefugter zu verhindern.

 Nach der Benutzung sind die Liegen wieder ordentlich zu platzieren, die Sonnenschirme zu schließen.

Das hinunterspringen von der Mauer oder Cascade ist strengstens verboten.

 8. Sonstiges    Den Hinweisen und Aufforderungen des Verwalterpersonals ist Folge zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen Waltraud und Klemens Rohmann